Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Veranstaltungen
Bitte beachten Sie, dass für Inhouse-Veranstaltungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten. Wir erbringen unsere Leistungen Ihnen gegenüber ausschließlich auf dieser Grundlage. Das Veranstaltungsangebot ist für Firmen und sonstige gewerbliche Kunden bestimmt.
1. Leistungen der Inhouse-Veranstaltung
Augner Seminare führt für Sie die in einem Inhouse-Angebot näher bezeichnete Veranstaltung (Schulung, Workshops, etc.) durch. Unsere Leistungen bestehen aus Konzeption, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der jeweiligen Veranstaltung sowie der Bereitstellung von Unterlagen. Nicht im Angebot enthalten sind die Kosten für die Tagungstechnik und den Schulungsraum, sofern dieser nicht von uns mit angeboten wurde.
a. Angebote inklusive Spesenkosten
Grundsätzlich sind bei unserem Veranstaltungspreis alle Spesenkosten unserer Referenten inkludiert. Der Veranstaltungspreis versteht sich in diesem Fall als Komplettpreis zzgl. Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für unsere Online-Veranstaltungen.
b. Angebote exklusive Spesenkosten
Angebote exklusive Spesenkosten sind mit dem Zusatz „zzgl. Spesenkosten“ versehen. In diesem Fall verstehen wir unter Spesenkosten alle Anfahrts- (Bahn, Flug oder PKW) bzw. Transferkosten (z.B. Taxi), Verpflegungskosten in Höhe von max. 30 € pro Veranstaltungstag sowie ggfs. Kosten für Übernachtung inkl. Frühstück.
2. Verbindliche Anmeldung / Abrechnung
Nach Ihrer Auftragserteilung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Erst damit liegt eine verbindliche Buchung vor. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bekommen Sie ggfs. weiteren Informationen zur Veranstaltung zugesandt. Pro Veranstaltungstag wird ein Tagessatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. vereinbart. Diesem Tagessatz liegt eine tägliche Veranstaltungsgsdauer von insgesamt 8 Unterrichtsstunden à 45 Min. zugrunde. Weitergehende Leistungen (z.B. umfassende Vor- oder Nachbereitungsgespräche) sind gesondert zu vereinbaren. Sofern Spesenkosten des Referenten anfallen, werden diese nach der Veranstaltung abgerechnet und ggfs. separat in Rechnung gestellt.
3. Reibungsloser Ablauf: Organisation Schulungsraum, Technik und Vorbereitung
Die Organisation eines geeigneten Veranstaltungsraums sollte bei Inhouse-Veranstaltungen in der Regel durch den Kunden erfolgen. Grundsätzlich werden immer benötigt: Beamer oder großer Monitor, Flipchart-Ständer, Metaplan-Wand, Darüber hinausgehende Anforderungen an die Tagungstechnik teilen wir Ihnen nach der Veranstaltungsbestätigung schriftlich mit. Um eine passgenaue Veranstaltung zu ermöglichen, stellen Sie uns bitte alle für die Veran- staltung notwendigen Informationen zur Verfügung. Wird eine Unterkunft benötigt, wird diese von Augner Seminare gebucht oder kann in Absprache auch durch den Kunden erfolgen.
4. Inhouse-Veranstaltung in einem von Augner Seminare organisierten Hotel
Falls die Inhouse-Veranstaltung in einem von Augner Seminare organisierten Hotel stattfindet, fallen neben der Veranstaltungsgebühr noch Kosten für die sog. Tagungspauschale an. Sollten Sie nicht im Tagungshotel übernachten, berechnet das Hotel zumindest eine Tagungspauschale bestehend aus Tagungs- und Pausengetränken, Snacks sowie Mittagessen, ggfs. Abendessen. Diese Hotelleistungen stellt Ihnen Augner Seminare als Tagungspauschale in Rechnung. Eine ggfs. benötigte Unterkunft der Teilnehmer ist auch den Kunden zu organisieren. Wir weisen Sie darauf hin, dass Stornokosten seitens des Hotels anfallen können, wenn Sie kurzfristig die Veranstaltung absagen oder nicht erscheinen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stornierungsrecht von bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn nur bzgl. der Veranstaltungsgebühr von Augner Seminare gilt. Für die Hotelleistungen (Tagungspauschale/ Übernachtung) können seitens der Hotels längere Stornofristen bestehen.
5. Stornierung / Veranstaltungsabsage
a. Stornierung der kompletten Veranstaltung
Veranstaltung im Betrieb
Sollten Sie gezwungen sein, Ihre bereits gebuchte Veranstaltung zu stornieren, bitten wir Sie um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung (z.B. per Fax oder E-Mail). Durch eine schriftliche Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen Ihnen seitens Augner Seminare keine Kosten. Bei kurzfristigerer Stornierung sind wir berechtigt, die volle Veranstaltungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Statt einer Stornierung besteht für Sie die Möglichkeit, einen Ersatz-Termin zu benennen, wodurch eventuelle Stornokosten vermieden werden.
Veranstaltungen im Hotel – Stornokosten
Sollte die Veranstaltung in einem von uns organisierten Hotel durchgeführt werden, werden eventuell auf uns zukommende Stornierungskosten des Hotels an Ihr Unternehmen weitergeleitet.
Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung bereits ab drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn Stornokosten von Seiten des Hotels entstehen können. Auf diese haben wir keinen Einfluss. Wir werden jedoch immer versuchen, diese für Sie als unseren Kunden abzuwenden oder zumindest möglichst gering zu halten. Die Geltendmachung dieser Kosten gegenüber dem Kunden erfolgt durch Augner Seminare.
b. Stornierung einzelner Teilnehmer
Der Komplettpreis bleibt auch bei einer Änderung der Teilnehmeranzahl bestehen.
Sollte für den Teilnehmer eine Hotelbuchung in einem unserer Vertragshotels bestehen, werden eventuell auf uns zukommende Stornierungskosten des Hotels an Ihr Unternehmen weitergeleitet. Durch eine andere Teilnehmerzahl können sich die Konditionen des Hotels verändern.
c. Absage einer Veranstaltung durch Augner Seminare
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung oder einzelne Buchungen bei Vorliegen wichtiger Gründe zu stornieren. Zu diesen Gründen Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie die Erkrankung des Referenten ohne kurzfristige Ersatzmöglichkeit oder höhere Gewalt. Bereits entrichtete Zahlungen werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Augner Seminare dagegen ausgeschlossen, außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
6. Veranstaltungsunterlagen
Grundsätzlich erhält jeder Teilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung Unterlagen. Diese sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für inhaltliche Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Schulungsunterlagen ist jedoch ausgeschlossen.
Die Ausstattung kann bei Inhouse-Veranstaltungen von der Ausstattung externer Veranstaltungen abweichen.
7. E-Learning-Angebote
Jeder Teilnehmer unserer E-Learning-Angebote erhält von uns individuelle Daten, die den Zugang zum Angebot online ermöglichen. Nur damit ist eine Teilnahme möglich. Die Nutzung des gebuchten Angebots ist auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Nutzungsdauer hängt vom gebuchten Angebot ab und kann bei Augner Seminare erfragt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
8. Haftung bei Unfällen
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Veranstaltungszeiten sind Sie die Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der veranstaltungsfreien Zeit und während der Aktivitäten im Rahmen des Begleitprogramms unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/ oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wir berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Unterlagen, Software und andere für Veranstaltungszwecke überlassenen Medien. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt.